Eckpunkte zur homosexuellen Geschichte in Deutschland
Bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts
Ab Ende 13. Jahrhundert:
Ab Ende 13. Jahrhundert:
Jahr 1532
Kaiser Karl V. schuf 1532 die gesetzliche Grundlage für die Verfolgung und Bestrafung homosexueller Menschen in seiner sogenannten Carolina:
Artikel 116 der Carolina:
„Strafe den Unkeuschen, der wider die Natur handelt, indem es so ein Mensch mit einem Tier, Mann mit Mann, Weib mit Weib, unkeusch treiben. Die haben das Leben verwirkt, und man soll sie … mit dem Feuer vom Leben zum Tod richten.“
Constitutio criminalis Carolina von Kaiser Karl V.
Druck 1577, Frankfurt a.M. © Wikipedia, public domain
Jahr 1845
Jahr 1845
Jahr 1871
Im neuen Strafrecht des Deutschen Reiches wird der Paragraf §175 StGB eingeführt, auch bekannt unter dem Namen Schwulen-Paragraph. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.
175 StGB:
„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“
Jahr 1935
Verschärfung des § 175 StGB durch die Nationalsozialisten, u.a. mit einer Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis.
Jahr 1935
8. Mai 1945
Deutschland wird von den Nazis befreit – aber für Homosexuelle gab es keine „Stunde Null“. Die Nazi-Version des Paragraf 175 StGB wurde unverändert in der Bundesrepublik weiter angewendet.
Jahr 1969
In der DDR wird der § 175 StGB bereits 1950 reformiert, in der BRD wird bis 1969 an dem verschärften § 175 StGB aus der Nazizeit festgehalten, danach wurde er reformiert und liberalisiert. Nur noch sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren waren strafbar.
Jahr 1969
Jahr 1994
§175 StGB wird ersatzlos aufgehoben.
Jahr 2001
Jahr 2001
Jahr 2017
§ 175 StGB aufgehoben und alle deswegen verurteilten Personen rehabilitiert.